Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotostudio

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart, sobald die Shootinggebühr vom Kunden beglichen wurde.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.

II. Preise, Vergütung, Fälligkeiten

1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.

2. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Kunden zu tragen. Fahrkosten werden ab Witzenhausen mit 0,50 Cent/km berechnet. Bei längeren Strecken kann ein Pauschalpreis vereinbart werden.

3. Zahlungsfristen

3.a Die Shootinggebühr ist binnen 7 Tagen per Vorauskasse auf das angegebene Konto, via Paypal oder per EC Zahlung im Studio zu zahlen.

3.b Bei Hochzeitsreportagen sind 30% des Honorars 7 Tage nach Rechnungserhalt zu Zahlen. Das gesamte Honorar für die Reportage ist spätestens 14 Tage nach Hochzeitstermin zu zahlen.

4. Die Rechnung für Nachbestellungen wird nach der Bildauswahl gestellt und ist sofort ohne Abzug, spätestens aber bis 14 Tage nach Rechnungseingang, zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke, etc. Eigentum des Fotografen. Eine Ratenzahlung kann individuell vereinbart werden.

5. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Fotografin berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber gelten zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.

III. Stornierung & Terminverschiebung

1. Kommt ein Aufnahmetermin aus Gründen nicht zustande, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind, dann hat sie das Recht, die Anzahlung / Grundgebühr als Ausfallhonorar einzubehalten oder ein angemessenes Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.

2. Kommt es bei Hochzeitsreportagen seitens des Kunden in den letzten 14 Tagen vor dem Hochzeitstermin zu einer kurzfristigen Absage, so behält sich die Fotografin das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen bzw. 75 % bei Absage in den letzten 7 Tagen des Hochzeitstermins. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung beim Fotografen.

3. Ist der Kunde aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 50,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.

4. Ausfall des Fotografen

4.a Der Fotograf ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shootingtermin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon schnellstmöglich telefonisch oder per E- Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

4.b Bei Hochzeitsreportagen kann auf Wunsch des Brautpaars ein Ersatzfotograf durch den Fotografen organisiert werden. Eventuelle Mehrkosten werden durch den Fotografen getragen.

IV. Urheberrecht, Nutzungsrecht

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschьtzte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

1. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Kunden begründen kein Miturheberrecht.

2. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Kunden. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.

3. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

4. Eine Veröffentlichung der digitalen Dateien ist im Internet (nichtkommerzieller/ wettbewerbsfreier Bereich) möglich, dabei ist auf den Fotografen zu verweisen.

5. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Filter, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen.

6. Die Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme Familie und Freunde des Kunden) durch den Kunden ist grundsätzlich nicht gestattet.

7. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG-Format. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 € pro Bild zu erheben.

9. Das Speichern oder die Verwendung von unbearbeiteten Bildern (z.B. aus der Vorschaugalerie) ist nicht gestattet.

10. Die Abgabe von digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Ausnahmen können im gewerblichen Bereich gemacht werden.

11. Der Fotograf ist von Referenzen abhängig, welche er zur Eigenwerbung auf seiner Internetpräsentation veröffentlichen darf. Dem Fotograf kann das Recht vertraglich eingeräumt werden, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen.

V. Gestaltungsfreiheit

1. Der Fotograf ist, soweit durch den Kunden keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei.

2. Dem Kunden ist die Bildsprache des Fotografen bekannt, d.h. Aufnahmen überwiegend bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlich gewesenen Farben, etc.. Diesbezьgliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

VI. Haftung

1. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein Vermerk im unterzeichneten Vertrag beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.

2. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

3. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Hцhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

VIII. Sonstiges

1. Während eines Fototermins ist das Fotografieren oder Filmen durch Gäste des Kunden oder Mitbewerber nur nach Absprache gestattet.

2. Für die Dauer von drei Monaten ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin alle digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren.

3. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Siehe Datenschutzerklärung.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen